| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umwelt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden und Schriftführer vertreten, einschließlich eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 25,00 Euro belasten, ist der Vorsitzende bzw. der Kassierer berechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 25,00 Euro aber nicht mit mehr als 100,00 Euro belasten, braucht der Vorsitzende bzw. der Kassierer die Zustimmung des Vorstandes. Über Rechtsgeschäfte, die die Höhe von 100,00 Euro übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung. |