Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für die Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.