Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und dem 2. Stellvertreter und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der beiden Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.