Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.