| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Kassenwart und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern jeweils gemeinsam vertreten. Bei verpflichtenden Rechtsgeschäften im Einzelfall mit mehr als 2.000,- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |