Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten Sport, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Vertreter Breitensport und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren Präsidiumsmitglied vertreten.