Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 10.000,- EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.