Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Betrag über 500,00 EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.