Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens acht Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende (Stellvertreter), dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder Stellvertreter, vertreten.