Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein von dem Vorsitzenden und von dem stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten, weitere Vorstandsmitglieder vertreten je zwei gemeinsam.