Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten. Es können bis zu 2 weitere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden. Diese vertreten jeweils gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden oder dem Schatzmeister.