Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten (1. Vertreter des Präsidenten), dem Vizepräsidenten Sport, dem Vizepräsidenten Organisation, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Marketing und dem Rechtswart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.