| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n vertreten, von denen jeder allein handlungs- bzw. vertretungsberechtigt ist. |