Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.