Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie weiteren zehn Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder durch den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.