Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 4 bis 9 Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und 1 bis 6 weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.