Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (m/w/d), dem stellvertretenden Vorsitzenden (m/w/d), dem Kassenwart (m/w/d) und zwei stimmberechtigten Beisitzern (m/w/d).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.