Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden Stellvertretern, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.