Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorsitzende vertritt den Verein gemäß § 26 Abs. 2 BGB gemeinsam mit einem seiner Vorstansmitlieder.