Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Kreisschützenmeister/in, dem/der stellvertretenden Kreisschützenmeister/in und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.