Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten Schatzmeister sowie dem ersten und dem zweiten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.