Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Verbandsvorsitzenden/Präsidenten, dem 2. Verbandsvorsitzenden/Vizepräsidenten und dem Kassenwart/Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Verbandsvorsitzenden/Präsidenten allein oder durch den 2. Verbandsvorsitzenden/Vizepräsidenten gemeinsam mit dem Kassenwart/Vizepräsidenten vertreten.