Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1., dem 2. und dem 3. Vorsitzenden, dem Schrift- und Geschäftsführer, dem Schatzmeister und bis zu weiteren zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.