Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Schützenmeister, dem Leiter Jugend und Sport und dem Leiter Vereinsmanagement.
Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem der weiteren Vorstandsmitglieder.