Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 6 Mitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Zusätzlich können bis zu 3 Beisitzer dem Vorstand angehören. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.