Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kultur- und Medienverantwortlichen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/der 1. Vorsitzenden oder den/der Schatzmeister/in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.