Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit, Recht und Ordnung und dem Vorstandsmitglied für Umweltschutz und Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss.