Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam.