Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.