Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Der Schriftführerund der Kassenwart sind jeweils mit dem Vorstandsvorsitzenden bzw. dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden oder gemeinsam vertretungsberechtigt.