Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.