Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter (Schriftführer) und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 4000,00 € verpflichten, ist der Vorstand nur mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder befugt.