Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und 3 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende. Der Kassenwart besitzt Einzelvertretungsbefugnis beim Ausstellen von Spendenbestätigungen.