Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und bis zu drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Die Übrigen vertreten nur gemeinsam.
Der Vorstand kann besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen.