| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 300,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich. |