Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Ausnahme: Bei Rechtsgeschäften über 2.500,00 EUR wird der Verein durch den Vorsitzenden, den Stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister vertreten. Jeweils zwei der Vorgenannten sind gemeinsam zur Vertretung befugt.