Der vertretungsberechtige Vorstand besteht aus dem Präsidenten, einem 1. sowie drei weiteren Vizepräsidenten und maximal 11 Präsidiumsmitgliedern. Der Vorstand muss aus mindestens 7 Personen bestehen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten bzw. den 1. Vizepräsidenten jeweils allein vertreten oder durch einen Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.