Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen ist.