Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem bis fünf Mitgliedern, darunter dem Vorstandsvorsitzenden und die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 EUR bedarf es der Vertretung durch den Vorstandsvorsitzenden und einen weiteren stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.