Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister.