Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden (darunter der Geschäftsführer), dem Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied (Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.