Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vositzenden (Präsident), dem Stellvertreter (Vizepräsident), dem Schatzmeister und einem, maximal drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden (Präsidenten) oder den Stellvertreter (Vizepräsidenten) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.