| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Pressesprecher und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |