| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | (1) Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Geschäfte und ist an Gesetz,Satzung, Geschäftsordnung, Leitbild des Vereins sowie Richtlinien des Vorstandsgebunden.(2) Der Geschäftsführer ist Fach- und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter/innen des Vereins und seiner Einrichtungen. Ihm obliegt die Personalführung, insbesondere dieEinstellung, Kündigung, Abmahnung usw. von hauptamtlichen Mitarbeitern im Rahmendieser Geschäftsordnung.(3) Der Geschäftsführer ist verantwortlich für eine an den Zielsetzungen derLebenshilfe Cottbus ausgerichtete Organisations-, Verwaltungs- und Führungsarbeit.Dies schließt die wirtschaftliche und inhaltliche Arbeit im Rahmen dieserGeschäftsordnung sowie Verhandlungen mit Kostenträgern, das Rechnungswesenund die Zeichnungsberechtigung aller Konten des Vereins mit ein.(4) Aufgaben, welche die Kompetenz des Geschäftsführers übersteigen, können ihmzur Gewährleistung der Betriebsabläufe durch den Vorstand als Einzelvollmachtübertragen werden. (5) Der Geschäftsführer berät und berichtet dem Vorstand über wesentliche Vorgängeund die wirtschaftliche Lage des Vereins sowie über geschäftliche undorganisatorische Entwicklungen. Dringliche Informationen werden sofortbekanntgegeben.(6) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nimmt der Geschäftsführer an Sitzungenörtlicher und überörtlicher Gremien, Ausschüsse und Arbeitsgruppen teil, die denAufgaben und Zwecken des Vereins dienlich sind. Er vertritt den Verein aufFachtagungen und ähnlichen Veranstaltungen.(7) Bei Mitgliederversammlungen von Organisationen, deren Mitglied der Verein ist,nimmt der Geschäftsführer teil, wenn ihm dies durch den Vorstand oder dieVorsitzende übertragen worden ist.(8) Der Geschäftsführer entscheidet über die Annahme und Verwendung von Spendenin Höhe von bis zu 5.000 Euro, unter Beachtung der Grundsätze der §§ 52 ffAbgabenverordnung. |