Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens zwei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Aufnahme und Vergabe von Krediten bedarf es der Zustimmung des Beirates.