Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister und dem 2. Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.