Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Rechtsgeschäfte über 5000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Davon ausgenommen sind der Abschluss oder die Beendigung von Darlehensverträgen nach § 3 Abs. 1 der Satzung.