Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 EUR einschließlich Verfügungen über einzelne Vermögenswerte des Vereins, die diesen Wert übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.