Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Ehrenvorsitzenden, der/dem Stellvertreter/innen und der/dem Vorsitzenden der Geschäftsführung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei eines der beiden Vorstandsmitglieder entweder die/der Vorsitzende oder die/der Ehrenvorsitzende sein muss.