Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten jeweils durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten nur mit einem Vorsitzenden gemeinsam.